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Der Blog des Goldseelchen-Verlags
Eine Typologie des Umgangs mit den gegenwärtigen Verordnungen
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Eine Bekannte hat Anfang Dezember Geburtstag. Weil es diesmal ihr sechzigster Geburtstag war, wollte sie eigentlich groß feiern. Freunde, Bekannte, Familienmitglieder sollten an einem ganzen Wochenende zu einer krachenden Fete kommen. Das Fest wäre ein so genanntes „Superspreader-Ereignis“ geworden. Zu jener Zeit war es aber lediglich erlaubt, sich mit bis zu zehn Personen aus zwei Haushalten zu treffen.
Die Bekannte traf sich dann jeweils für eine Stunde mit den bis zu zehn Personen. Gut getaktet hatte sie an einem Tag in Folge acht verschiedene Haushalte im selben Raum getroffen. Ganz regelkonform wäre es ihr möglich gewesen, die Greisentöter-Ausbreitung zu verachtfachen.
Als die Regierungen als Treuegeschenk die zwei Kostenlos-Masken für alle Personen ab 60 Jahren verteilen ließen, war die Bekannte übrigens bereits am ersten Tag an der Apotheke gewesen, um für sich und ihren Mann den Ansteck-Schutz abzuholen. Denn die Regeln sind ja gut.
Die Regeln dienen für die Bekannte dazu, einen Handlungsrahmen möglichst weit auszulegen. Ein Verständnis für Prinzipien wäre vorhanden, jedoch sieht die Bekannte nicht ein, sich die gewohnte Freiheit nehmen zu lassen. Sie flog im Sommer ans Mittelmeer, reiste noch zwischen den Weihnachtsfeiertagen über die Grenze zum Einkaufen.
Dieser Typ „Maßnahmen-Zustimmung“ kennt, anders als Typ 1, die geltenden Bestimmungen ganz genau. Man weiß, was erlaubt ist, und was nicht: Wie in der Maultausche wird das zu Verbietende versteckt hinter einer schönen Schicht fleischloser Konformität.
Der Ministerpräsident des Maultaschen-Heimatlandes Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann, hat dasselbe verinnerlicht, wenn er am 5. Januar den bundesweiten Maßnahmenverschärfungen unter anderem mit Schulschließungen zustimmt und am selben Abend verkündet, die Befreiung von der Präsenzpflicht heiße nicht, dass die Präsenz nicht dennoch möglich wäre.
Uli in Gesellschaft am 06.01.2021 um 14.13 Uhr
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