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Wie das Urheberrecht Täter und Opfer gleichstellt

Urheberunrecht


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Urheber*in: Deutsche Post AG; Scan by
de:User:Radzuweit on 2007-08-02
and uploaded to wikipedia
 (Creative Commons)

Mit jedem neuen Jahr erweitert sich nicht nur die Liste der Oldtimer um Fahrzeuge, die die Altersgrenze von dreißig Jahren überschritten haben. Auch der Bestand an Werken, die jedem zur Benutzung frei stehen, vergrößert sich. In Deutschland ist alles, was jemand geschaffen hat, durch das Urheberrecht geschützt. Der Schutz für Kunstwerke, Schriftstücke, Musikstücke und weitere Schöpfungen gilt auch noch nach dem Tod.

Erst siebzig Jahre nachdem jemand gestorben ist, verliert sein Lebenswerk den Schutz des Urheberechts. Seine Schöpfungen werden gemeinfrei, was hießt, dass sie jeder nutzen, bearbeiten, drucken oder vervielfältigen darf, ohne dafür um Erlaubnis zu bitten. Der Stichtag ist hierfür zwar nicht der Erste Januar, dennoch ist so ein neues Jahr von Bedeutung.

„2015 läuft das Urheberrecht von Mein Kampf aus“, hieß es während der vergangenen Jahre immer einmal wieder über die Programm- und Hetzschrift Adolf Hitlers. Das Buch ist nämlich entgegen der Logik und landläufiger Meinungen nicht verboten, sondern nur durch das Urheberrecht geschützt. Und da der Erbe Hitlers bzw. seiner Druckrechte der Bayerische Staat ist, hat der während der vergangenen siebzig Jahre von seinem Urheberrecht Gebrauch gemacht: Er erlaubte niemandem den Abdruck. Bald aber darf, gemäß Urheberrecht, jeder Hitlers Schriften, Reden und gemalte Postkarten verbreiten. Doch gibt es erfreulicherweise noch andere Gesetze, die das zumindest teilweise einschränken werden.

Ermordet. Entrechtet.

Mit dem Jahr 2015 und dem 70-jährigen Jahrestag des Endes der deutschen Nazidiktatur über Europa häufen sich weitere 70. Todestage. Die Werke all jener, die kurz vor der Kapitulation noch in deutschen Konzentrationslagern und anderswo ermordet wurden, verlieren den Schutz des Urheberrechts. Dietrich Bonhoeffer wurde einen Monat vor Kriegsende im Konzentrationslager Flossenbürg erhängt. Er war erst 39 Jahre alt. Seine Schriften dürfen ab April frei verlegt und gedruckt werden (freilich gilt dies nicht für Bearbeitungen, die eine eigene Schöpfungshöhe aufweisen und somit neue, geschützte Werke sind). Gleiches gilt auch für viele andere.

Ebenso das berühmte Tagebuch Anne Franks wird ab März in der Manuskriptfassung nicht mehr vom Urheberrecht geschützt sein. Anne Frank war mit nur 15 Jahren im Konzentrationslager Bergen-Belsen ermordet worden.

Täter lebten länger

Nazi-Offizielle und -Inoffizielle dagegen, die sich einem weltlichen Gericht nicht durch Freitod entzogen hatten, lebten auch nach 1945 noch, schufen neue Werke und profitierten zum Teil von ihren Vorkriegsarbeiten. Hitlers Hofarchitekt Albert Speer ist so ein Beispiel: Erst 1981 starb er. Dank Urheberrecht behalten seine Nachkommen und Rechtsnachfolger noch bis 2051 das Recht an seinen Werken.

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Uli in Geschichte am 04.01.2015 um 19.09 Uhr

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