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Wie das Urheberrecht Täter und Opfer gleichstellt

Urheberunrecht


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Urheber*in: Deutsche Post AG; Scan by
de:User:Radzuweit on 2007-08-02
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 (Creative Commons)

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Nicht, dass es erstrebenswert wäre, die geistigen Werke der langlebigen Täter zu nutzen und zu verbreiten. Doch wird das Urheberrecht zu einer höchst ungerechten Einrichtung, stellt es rechtlich die Ermordung eines Schöpfers und den Freitod eines Mörders gleich. Sollte es wohl eigentlich die materielle Absicherung der Nachkommen genialer Schöpfer und die Aufarbeitung von bisher unveröffentlichtem Material ermöglichen, sorgt es nun für Ungerechtigkeit für die Nachfahren der Opfer. Ihnen wird die Verwaltung der Erinnerung entzogen. Sicherlich hätte Bonhoeffer auch nach 1945 noch viele Werke verfasst. Womöglich wäre aus Anne Frank eine Schriftstellerin geworden. Doch mit ihrer Ermordung und der vieler anderer begann die Rechtsfrist von 70 Jahren.

Es ginge auch anders

Es könnte auch gerechter aussehen, den Hinterbliebenen der jung Verstorbenen eine angemessene Zeitspanne geben. Etwa eine Frist, die ab Geburt läuft: 150 Jahre, zum Beispiel. Dann würden nicht nur die Urenkel der Greisgewordenen profitieren, sondern auch die möglichen Urgroßnichten der aus dem Leben Gerissenen. Ungerecht bliebe es dennoch. Diese Ungerechtigkeit ließe sich aber verringern, wenn der Staat, statt Tätervertreter zu schützen, die Rechte an Täterwerken einzöge.

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Uli in Geschichte am 04.01.2015 um 19.09 Uhr

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