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Der Blog des Goldseelchen-Verlags
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Der Schutz einer Wortmarke ist begrenzt

Goldbär gegen Lindt-Teddy


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Bild: Uli
 (© Eckdose)

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Aus der Sicht von Lindt ist das Urteil richtig, was bei einem Freispruch nicht anders zu erwarten ist. Haribo gibt auf seiner Firmenseite kein Statement ab. Schwierig ist der Fall deshalb, weil hier ein Markenname sehr dicht an Worten des allgemeinen Sprachgebrauchs liegt. Einen „Schlumpf“ etwa kann man nur in Lizenz oder unlauter nachahmen. Gold als Farbe für edle Produkte und ein Teddybär als beliebtes Spielzeug sind so allgemein, dass Lindt auch ohne die Marke aus Bonn das Produkt entwerfen kann. Das rote Halsband schließlich ist eine deutliche Anspielung auf den Gold-Hasen.

Wie schnell eine solche Markenähnlichkeit entstehen kann, zeigt eine Folge der Zeichentrick-Serie „Die Simpsons“. Familienvater Homer stellt entsetzt fest, dass das Maskottchen für japanisches Spülmaschinenmittel aussieht wie er. Zu einer Klage kommt es jedoch nicht. Nach Nachforschungen findet der unrasierte Gelbkopf heraus, dass die Ähnlichkeit reiner Zufall ist: Das Waschpulver ist ein Joint-Venture-Produkt einer Elektronikfirma und eines Fischkonzerns. Das Maskottchen ist bloß die Kombination der Logos Fisch und Glühbirne.

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Uli in Lebenskunde am 24.09.2015 um 15.31 Uhr

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