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Migrant - Fremdling - Inländer

Fremdstämmiger Landesinsasse


Bild: Uli
 (© Eckdose)

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Im alten Israel gab es Menschen, die von der „Gesellschaft“ deutlich als Nicht-Hebräer wahrgenommen wurden. Sie waren der Allgemeinheit auf gewisse Weise „fremd“. Darum grenzte man einen „Ger“ aus. Man ließ ihn nicht mitmachen.

Martin Buber nun schreibt über ein Gesetz, das diese Ausgrenzung eines „Ger“ tadelt, folgendes: „In der alten Gesetzesfassung wurde das Gebot, den fremdstämmigen Landesinsassen, den ‚Ger’, nicht zu unterdrücken, von der Mahnung begleitet, und dem Gefühl der Hörer nahgebracht: Ihr seid ja Gastsassen im Land Ägypten gewesen (Ex 22,20), oder noch deutlicher: Ihr kennt ja die Seele des Gastsassen, denn ihr seid Gastsassen im Lande Ägypten gewesen (23,9), das heißt: ihr wisst aus eurer eignen Erfahrung, wie es dem Ger zumute ist, so machet denn, da ihr jetzt obenauf seid, ihn nicht leiden, wie ihr gelitten habt!“ (Martin Buber, Der Glaube der Propheten, Heidelberg, 1984, 203)

Neben der Begründung, das Volk sei im Ausland ja selbst unterdrückt worden, spricht Buber den neutralen, sehr treffenden Begriff: Ein fremdstämmiger Landesinsasse ist es, dieser Mitmensch. Er sitzt im selben Land wie Du und Ich. Was ihn unterscheidet, wenn man denn unterscheiden möchte, ist sein Herstammen. Eine Nationalität wird egal. Der fremdstämmige Landesinsasse ist Inländer, ohne Wurzeln aufgeben zu müssen.

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Uli in Philosophie am 12.01.2011 um 11.10 Uhr

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