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Der Blog des Goldseelchen-Verlags
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Darum nerven jetzt so viele Netzseiten mit Cookie-Hinweisen

Kekse und Krümelmonster


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Bild: Uli
 (© Eckdose)

Seit gestern nerve ich die Besucherinnen und Besucher vom Goldseelchen und der Eckdose mit einem Hinweis: „Dieser Netzauftritt verwendet Cookies“. Solche Schilder tauchen seit zwei Jahren vermehrt im Netz auf. Viele Webseiten verwenden ihn. Er steht an verschiedenen Stellen: mal oben, mal unten, manchmal verdeckt er die komplette Seiten, manchmal steht da nur ein Satz. Als ob Werbebanner nicht schon nervig genug wären. Was hat es also mit den Cookie-Hinweisen auf sich?

Datenschutz-Verordnung ab Mai

Die direkte Antwort ist einfach: Ab 28. Mai 2018 tritt in Deutschland die neue Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. So wird eine EU-Richtlinie wirksam, deren Inhalte in anderen Staaten bereits schon länger umgesetzt waren. Es entsteht eine Art Europäische Zentralbank für den Datenschutz in der EU mit einheitlichen Regeln.

Die Grundverordnung enthält einige Passagen, dass Daten von Menschen nicht einfach gesammelt und verarbeitet werden dürfen. Vielmehr müssten die Menschen aktiv zustimmen. Für Unternehmen hat das etwa zur Folge, dass sie die explizite Einwilligung ihrer Mitarbeiter brauchen und nachweisen müssen, wenn deren Namen und Kontaktdaten in einem System aufrufbar verarbeitet werden dürfen. Bis zu 20 Millionen Euro Strafe oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes können als Bußgelder fällig werden.

Was sind eigentlich Cookies?

Cookies sind kleine Textdateien, die den Namen der Webseite, einen Cookie-Namen, ein Ablaufdatum und einen beliebigen Text enthalten. Sie liegen auf dem Rechner, von dem aus Seiten im Internet aufgerufen wurden. Mit ihnen allein, selbst in Kombination mit der IP-Adresse, wissen Webseiten-Betreiber noch nichts über die Identität der Nutzerinnen oder Nutzer. Man könnte zwar bis zu einem gewissen Grad Rückschlüsse ziehen. Eine eindeutige Zuordnung von IP-Adresse zu Namen und örtlicher Adresse ist aber nur den Providern wie Telekom oder Vodafone möglich. Der Staat darf auf diese Daten nur Zugriff verlangen, wenn er eine Straftat verfolgt.

Für Netzauftritte wie unsere Seiten Goldseelchen.de und die Eckdose schreibt die neue Datenschutz-Grundverordnung vor, dass nicht einfach Cookies verwendet werden dürfen, es sei denn, die Benutzerinnen und Benutzer stimmten dem vorher zu. Bislang hatte es in Deutschland gereicht, allein auf Cookies hinzuweisen — was wir z.B. in der Datenschutzerklärung getan haben. Internationale Anbieter im Internet wie etwa Google oder Facebook holen sich die Einwilligung bereits seit längerem, weil sie die schärferen Regeln anderer Staaten berücksichtigten.

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Uli in Medien am 14.01.2018 um 12.18 Uhr

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