Dieser Netzauftritt verwendet Sitzungs-Cookies
Näheres erfahren Sie in der Datenschutzerklärung.
Der Blog des Goldseelchen-Verlags
Seite 2 von 2
Es spricht grundsätzlich auch nichts dagegen, dass der Staat die Erziehung und Information seiner Bürger mit einem staatlichen Rundfunk bestellt. Die Bundesrepublik Deutschland an sich ist im Parteien- und Personenspektrum weitgehend meinungslos, schließlich ist sie auch keine Person. Ein Land kann keine Meinung haben. Was im Interesse des Staates ist, bestimmen das Grundgesetz und weitere Gesetze. Über Verfehlungen wachen die zum Glück unabhängigen Gerichte. Aus der rechtlichen Basis und den daraus folgenden Anforderungen an die Gesinnung der Bürger entsteht einiges an Material, das ein staatlicher Rundfunk bespielen kann.
Trennt Staat und Medien!
Eine Gefahr für die Demokratie stellen enge Verbindungen zwischen regierenden Personen und Zuständigen in den Medien dar. Die Aufsicht über den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk führt kein demokratisch gewähltes Gremium, sondern eine bestellte Gruppe, die die Gesellschaft repräsentieren soll. In den Aufsichtsräten sitzen jedoch auch amtierende Politiker. Anders als der Staat sind diese nicht nur an der Erziehung der Bürger zu vernünftigen, gesetzeskonformen Wesen interessiert, sondern auch daran, wiedergewählt zu werden. Dieser Missstand ist leider ein alter Hut. Auch die Tatsache, dass die Regierungen der Bundesländer darüber entscheiden, wie viel Geld die öffentlichen Sender erhalten, wird zu Recht schon lange kritisiert. Es wäre eine Dummheit, dem Sender, der einen in der Öffentlichkeit gut dastehen lässt, das Geld zu entziehen.
Die scheinbar von der Gesellschaft getragenen Medien sind Medien der jeweiligen Staatsoberhäupter. Es sind die Regierungen, die über das Geld entscheiden, das die Existenz der Medien sichert. Wie bei den Staatskirchen gilt: Wer sein Geld vom Staat bekommt, hält auch keine allzu regierungskritische Predigt.
Uli in Medien am 20.07.2017 um 19.00 Uhr
Werkzeuge: |