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Der Blog des Goldseelchen-Verlags
Wann ein Gesetzesbruch gelungen ist
Mit seinen freundlich-väterlichen Augen blickt Anthony Hopkins vom Deckel des Filmes „Das perfekte Verbrechen“. Der freundliche alte Herr spielt nicht nur in den Hannibal-Metzgerfilmen seine perfide Hauptrolle. Als Gegenspieler von Ryan Gosling als Staatsanwalt pervertiert er die geltenden Gesetze mit seinem „perfekten Verbrechen“. Aus Rache erschießt er seine Frau, gesteht den Mordversuch und wird dann mangels Beweisen freigesprochen.
Der gesamte Ablauf erinnert an den Fall O.J. Simpson, der auch aus Beweismangel nicht verurteilt wurde. Schon der Titel des Filmes aus dem Jahr 2007 hat diesen Fall als festes Bild einer gelungenen Straftat. Sie gilt dann als perfekt, wenn sie von den Gesetzeshütern wahrgenommen wird, mit dem tatsächlichen Täter in Verbindung gebracht werden kann, aber dem Täter nicht bewiesen werden kann. Es ist wie ein ekelhafter Kinderstreich, von dem die Eltern glauben zu wissen, wer der Schuldige ist, aber der aufgrund vehementen und kollektiven Stillschweigens nicht bestraft werden kann. Lieber den Täter verschont lassen, als einen möglicherweise doch unschuldigen zu bestrafen. In ihren Zimmern werden sich die Kinder im Nachhinein wegwerfen vor Lachen.
Ist aber ein Verbrechen wirklich nur perfekt, wenn man als Täter zwar verdächtigt, aber nicht beschuldigt wird? Es gibt ein anderes filmisches Beispiel eines Verbrechens, das den Täter ungeschoren gelassen hat. „Number 23“ mit Jim Carrey erschien auch 2007. Der Psychothriller lässt die Hauptfigur eine seltsame Autobiografie lesen. Anhand dieses Buches mit geheimen Botschaften kann er den Mord aufklären, den der Autor begangen hatte. Nachforschungen zeigen, dass ein Mann zu lebenslänglicher Haft als Täter verurteilt worden ist. Das Gericht hatte sich von den möglichen Motiven überzeugen lassen, während der eigentliche Mörder gänzlich ohne Motive gehandelt hatte und nach wie vor frei herumläuft.
Eine Tat ist also bekannt geworden, ein Fremder sühnt dafür. Das Verbrechen ist gelungen, der Täter muss nicht einmal befürchten, wie Anthony Hopkins am Ende seines Filmes mit einem Trick doch noch belangt zu werden. Dieses Modell schafft zwar dem Täter Freiheit, sorgt aber dafür, dass der zu Unrecht Verurteilte möglicherweise irgendwann gehört werden könnte.
Wäre es da nicht besser, nach einem dritten Modell vorzugehen? Anthony Hopkins bzw. O.J. Simpson können sich ihrer – unterstellten – Taten und der Verbindung zu ihnen sicher sein. Der Mörder in Number 23 ist nach wie vor unerkannt, darf nie die Leistung für sich in Anspruch nehmen. Vielleicht will er es auch gar nicht. So wäre dann geschickter, ein Verbrechen zu begehen, das als solches gar nicht bewusst wird.
Eine Person verschwinden zu lassen, ohne, dass es zu einem Mordprozess käme, wäre das Pendant. Die Flucht des Opfers aus der Zivilisation vortäuschen, dass niemand nach ihm je suchte. Geld zu stehlen, ohne, dass der Beraubte es wahrnimmt: ein Verbrechen, das perfekt ist, und wahrscheinlich täglich mehrere tausend Mal sich ereignet. Viele Rechtsbrüche ereignen sich vielleicht allein deswegen ungestraft, weil sich die Täter ihres unrechtmäßigen Handelns gar nicht bewusst sind.
So ist ein perfektes Verbrechen nur dann sichtbar, wenn der Täter in den Genuss kommen möchte, zwar mit der Tat in Verbindung gebracht zu werden, aber mangels Beweisen nicht beschuldigt werden kann. Alle anderen „perfekten“ Verbrechen hätten diesen Namen nicht verdient, werden sie in der Wirklichkeit doch gar nicht wahrgenommen.
Uli in Philosophie am 16.04.2011 um 17.55 Uhr
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