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Der Blog des Goldseelchen-Verlags
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Das Horst-Wessel-Lied: Eine unbekannte Straftat in Deutschland

Musik verjährt nicht


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Bild: Uli
 (© Eckdose)

Als Deutschland unter der nationalsozialistischen Diktatur 1945 kapituliert hatte, sorgten die alliierten Besatzer für einen gesellschaftlichen Wandel. Die drei D (denazification, democratisation, demilitarisation) und „reeducation“ sollten genügen, das braune Pack weiß zu waschen. Statt umfassender Entnazifizierung wurden jedoch bald in den Westsektoren Persilscheine verteilt. Dem Nazitum wurde Abbitte getan. Verboten waren Organisationen und Symbole – die Gedanken jedoch nicht.

Verbote sollen dafür sorgen, dass die „dunkle Epoche“ in Deutschland keine Verherrlichung finden kann. Ohne starke Symbole gelingt es keinem Gedanken, weite Verbreitung zu finden. Aus diesem Grund wurde auch das symbolträchtige Grab von Rudolf Heß in Wunsiedel aufgelöst.

Zu den verbotenen Zeichen gehören nicht nur das prominente Swastika und die Sig-Rune, sondern auch die Hymnen. Nicht verboten ist die erste Strophe vom „Lied der Deutschen“. Auch wenn das gerne behauptet wird. Allein wegen der unrühmlichen Fehlinterpretation durch die Kriegspropaganda ist nicht mehr das ganze Lied die Nationalhymne. Die „Wacht am Rhein“, das deutsche Pendant zur Marseillaise, war im Kaiserreich die Hymne des Volkes. Auch im Zweiten Weltkrieg war das Kriegslied populär. Trotz unverhohlener Drohung gegen Frankreich im Text zählt es nicht als verfassungsfeindlich.

Eindeutig verboten sind die Worte und die Melodie des „Horst-Wessel-Lieds“. Dessen Klang hat eine Volkslied-ähnliche Wirkung mit einer Marsch-Dynamik und einem Hang zur Melancholie. Durch den Nazi-Liederdichter Horst Wessel erhielt die Melodie aus dem 19. Jahrhundert den Text zur SA-Hymne. Die „heldenhaften“ Straßenkämpfe gegen Bürgerliche und Sozialisten – „Rotfront und Reaktion“ – verherrlicht diese Kampfhymne. So vereinnahmte ein tendenziös-faschistischer Text eine an sich unpolitische Tonfolge.

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Uli in Musik am 27.07.2011 um 13.13 Uhr


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